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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2020

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Frame Department Filmproduktion und seinen Vertragspartnern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
2. Frame Department Filmproduktion schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Vertragspartner erklärt, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. als Kaufmann im Sinne des HGB handelt.
3. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn Frame Department Filmproduktion diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen von Frame Department Filmproduktion

1. Frame Department Filmproduktion bietet Dienstleistungen im Bereich Video Content Marketing an, darunter Beratung, Strategien und die Produktion von Filmen und digitalem Marketingmaterial.
2. Der Vertragspartner muss die erforderlichen Mitwirkungshandlungen fristgerecht erbringen. Unterlassene Mitwirkungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
3. Frame Department Filmproduktion kann Leistungen nach § 315 BGB bestimmen und Dritte zur Leistungserbringung einsetzen.
4. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen (Texte, Fotos, Videos etc.) ohne Zustimmung ist untersagt.

§ 3 Angebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen

1. Angebote von Frame Department Filmproduktion sind unverbindlich, bis sie durch eine Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung angenommen werden.
2. Alle Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Kalkulationen) bleiben Eigentum von Frame Department Filmproduktion und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

1. Dienstleistungen unterliegen in der Regel dem Dienstvertragsrecht.
2. Teilleistungen und Gesamtabnahmen erfolgen nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im Angebot angegebenen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Eine Anzahlung von 50% ist bis 14 Tage vor Vertragsbeginn zu leisten. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung sofort fällig.
3. Die gelieferten Medien und deren Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Frame Department Filmproduktion.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

1. Die Vertragslaufzeit wird individuell im Hauptvertrag vereinbart.
2. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7 Erfüllung

1. Frame Department Filmproduktion kann zur Leistungserbringung Dritte heranziehen.
2. Der Vertragspartner hat keine Ansprüche bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder seine eigenen Versäumnisse verursacht werden.

§ 8 Verzug

1. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2. Schadensersatzansprüche sind bei Verzögerungen durch höhere Gewalt ausgeschlossen.

§ 9 Haftung für Mängel

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB).
2. Frame Department Filmproduktion hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

§ 10 Haftung für Schäden

1. Die Haftung von Frame Department Filmproduktion ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Nutzungsrechte

Der Vertragspartner erhält einfache Nutzungsrechte für die von Frame Department Filmproduktion erstellten Arbeitsergebnisse.

§ 12 Verschwiegenheit

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Frame Department Filmproduktion.

§ 13 Form von Erklärungen

Rechtlich relevante Erklärungen des Vertragspartners müssen schriftlich erfolgen.

§ 14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Frame Department Filmproduktion.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von Frame Department Filmproduktion.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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